Stand: 02.01.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der RuhrFood & Event GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (B2B und B2C) über die Durchführung von Eventcaterings mit Foodtrucks sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen. Mit Unterzeichnung der Mietvereinbarung, Annahme eines Angebots oder verbindlicher Auftragsbestätigung in Textform erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung der Mietvereinbarung oder durch schriftliche Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) zustande. Telefonische oder mündliche Zusagen sind unverbindlich und bedürfen der Bestätigung in Textform.
Bei Privatkunden enthalten alle Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Unternehmern verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Buchungen mehr als sechs Monate im Voraus behält sich der Auftragnehmer Preisanpassungen von bis zu 10 % vor, sofern sich Einkaufs-, Energie-, Personal- oder Betriebskosten entsprechend erhöhen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB:
Zusätzlich können Mahngebühren in Höhe von 5 € pro Mahnung erhoben werden. Gegenüber Unternehmern wird zusätzlich die Verzugspauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechnungen, Gutschriften und sonstige abrechnungsrelevante Dokumente in elektronischer Form (z. B. per E-Mail als PDF) an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln. Mit Vertragsschluss erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden.
Der Kunde kann dieser Versandart jederzeit für die Zukunft in Textform widersprechen. In diesem Fall erfolgt der Rechnungsversand postalisch. Hierfür kann eine angemessene Bearbeitungs- und Versandpauschale erhoben werden. Elektronische Rechnungen erfüllen sämtliche gesetzlichen Anforderungen gemäß § 14 UStG.
Der Mindestumsatz richtet sich nach Entfernung, Startzeit, Eventdauer und Gästezahl:
Der vereinbarte Mindestumsatz ist unabhängig von tatsächlicher Gästezahl oder tatsächlichem Verbrauch vollständig zu erreichen. Dessertprodukte werden zusätzlich zum Mindestumsatz berechnet, sofern nicht ausdrücklich eine reine Dessert-Flat vereinbart wurde.
Reduzierungen der Personenanzahl sind bis spätestens 10 Tage vor dem Event möglich und maximal bis zu 20 % der ursprünglich vereinbarten Personenanzahl begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist sind nur noch Erhöhungen möglich.
Maßgeblich für die Abrechnung ist mindestens die vereinbarte Personenanzahl oder der tatsächlich höhere Verbrauch. Nicht verzehrte Speisen oder Getränke sowie selbst mitgebrachte Produkte berechtigen nicht zur Minderung des Preises.
Der Verzehr ist ausschließlich innerhalb der vereinbarten Leistungszeit (Standard: 3 Stunden) zulässig. Ein Mitnehmen ist ausgeschlossen.
Bei einer Terminverschiebung wird der Rechnungsbetrag sofort fällig. Der Kunde erhält einen nicht auszahlbaren Wertgutschein in gleicher Höhe mit einer Gültigkeit von 12 Monaten.
Umbuchungsgebühren:
Gutscheine sind nicht übertragbar. Preissteigerungen sind auszugleichen.
Der Kunde stellt sicher:
Kann die Leistung aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht erbracht werden, gilt sie als vollständig erbracht, sofern der Auftragnehmer einsatzbereit war.
Verspätungen bis zu 2 Stunden berechtigen nicht zur Absage. Bei höherer Gewalt sind beide Parteien von Leistungspflichten und Schadensersatz befreit. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen oder Art und Umfang der Leistung anzupassen.
Der Kunde haftet für Schäden auf den letzten 400 Metern des Anfahrtswegs sowie während des Events, auch durch Gäste verursacht. Die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet. Eine freiwillige Einwilligung zur werblichen Kontaktaufnahme (max. 1× jährlich) kann gesondert erteilt werden.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht gemäß § 312g Abs. 2 BGB, insbesondere bei:
Die RuhrFood & Event GmbH ist im Handelsregister eingetragen. Alle Verträge werden im Namen der Gesellschaft abgeschlossen. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist Gelsenkirchen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
Soweit in diesen AGB die Textform vorgeschrieben ist, genügt eine Erklärung in Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies umfasst insbesondere E-Mail, Kontaktformulare oder elektronische Nachrichten, sofern der Absender eindeutig identifizierbar ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.